- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
- Preisangaben müssen klar und transparent sein, Intransparenz bei den Preisangaben ist nicht akzeptabel. Ist die Mehrwertsteuer enthalten, welche Versandkosten werden fällig und sind weitere Zuschläge z.B. für Express-Sendungen oder Nachnahme zu erwarten? Wenn keine Versandkosten genannt werden oder deren Berechnung unklar ist, warten meist böse Überraschungen auf den Kunden.
- Zahlungen per Vorkasse sollten Sie nur leisten, wenn der Händler dafür eine Versicherung anbietet. Unversicherte Zahlungen sind immer noch die Regel und prinzipiell mit einem gewissen Risiko behaftet. Sie sollten bei Vorkasse darauf achten, dass diese durch eine seriöse Garantie oder Versicherung abgesichert ist. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass trotz Zahlung nicht geliefert wird und Sie Ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen haben.
- Online-Shopping ist unglaublich bequem: zu Hause am eigenen Computer sitzen und in aller Ruhe Weihnachtsgeschenke aussuchen, ohne Stress und die lästige Parkplatzsuche. Doch sollten Sie bei aller Bequemlichkeit ein gutes Maß an Vorsicht walten lassen, denn nicht jedes Online-Angebot ist seriös, auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick einen guten Eindruck macht. Mit etwas Sorgfalt kann man aber die schwarze Schafe unter den Online-Händlern leicht erkennen.
- Der Anbieter eines Online-Shops muss klar erkennbar sein, wer Angaben verschleiert, hat meist einen Grund dafür. Wenn die Hinweise zum Verkäufer nur versteckt oder gar nicht auffindbar sind, ist allergrößte Vorsicht geboten. Größte Vorsicht ist auch dann angebracht, wenn zur Firma weder ein Name noch eine Postfachanschrift genannt werden.
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