- Der Anbieter eines Online-Shops muss klar erkennbar sein, wer Angaben verschleiert, hat meist einen Grund dafür. Wenn die Hinweise zum Verkäufer nur versteckt oder gar nicht auffindbar sind, ist allergrößte Vorsicht geboten. Größte Vorsicht ist auch dann angebracht, wenn zur Firma weder ein Name noch eine Postfachanschrift genannt werden.
- Onlineshops müssen heute zahlreiche Regeln und Gesetze befolgen und tun dies meistens auch. Trotz aller Regeln kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen einem Online-Händler und einem Kunden. Da die meisten Konsumenten gar nicht wissen, was erlaubt und was verboten ist, ziehen Sie im Streitfall oftmals den Kürzeren.
- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
- Gelieferte Ware können Sie innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, es gibt nur ganz wenige Einschränkungen bzw. Ausnahmen des Widerrufsrechtes. Ein Händler darf dieses Recht nicht unzulässig einschränken und muss grundsätzlich auch Ware zurücknehmen, die nicht mehr originalverpackt ist. Das Widerrufsrecht gilt im übrigen auch für alle Sonderangebote und sonstige Rabattaktionen, obwohl Händler dies manchmal ausschließen.
- Online-Shopping ist unglaublich bequem: zu Hause am eigenen Computer sitzen und in aller Ruhe Weihnachtsgeschenke aussuchen, ohne Stress und die lästige Parkplatzsuche. Doch sollten Sie bei aller Bequemlichkeit ein gutes Maß an Vorsicht walten lassen, denn nicht jedes Online-Angebot ist seriös, auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick einen guten Eindruck macht. Mit etwas Sorgfalt kann man aber die schwarze Schafe unter den Online-Händlern leicht erkennen.
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