- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
- Vorsicht bei allen aktiven Inhalten wie JavaScript oder ActiveX. Stellen Sie Ihren Browser so ein, dass diese nicht automatisch ausgeführt werden, sondern dass Sie zumindest einen Warnhinweis erhalten, wenn möglich Sicherheitsprobleme vorliegen. Allerdings sind auch seriöse Onlineshops meist auf die Verwendung von JavaScript angewiesen. Die Voreinstellungen der meisten Browser berücksichtigen dies bereits und geben Ihnen ein mittleres Sicherheitsniveau vor. Nehmen Sie für Änderungen bei den Sicherheitseinstellungen unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch.
- Online-Shopping ist unglaublich bequem: zu Hause am eigenen Computer sitzen und in aller Ruhe Weihnachtsgeschenke aussuchen, ohne Stress und die lästige Parkplatzsuche. Doch sollten Sie bei aller Bequemlichkeit ein gutes Maß an Vorsicht walten lassen, denn nicht jedes Online-Angebot ist seriös, auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick einen guten Eindruck macht. Mit etwas Sorgfalt kann man aber die schwarze Schafe unter den Online-Händlern leicht erkennen.
- Trauen Sie keinen E-Mails, in denen Sie zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten aufgefordert werden. Die Absender dieser Mails täuschen Ihnen eine falsche Identität vor und versuchen auf diese Weise, Sie auf gefälschte Webseiten zu locken, um von Ihnen persönliche Informationen, Bankdaten, Zugangscodes und ähnliches zu erhalten. Im Zweifel geben Sie die Internetadresse des Anbieters am besten selbst ein, so schlagen Sie dieser Art von Betrügern immer ein Schnippchen.
- Gelieferte Ware können Sie innerhalb von zwei Wochen zurückgeben, es gibt nur ganz wenige Einschränkungen bzw. Ausnahmen des Widerrufsrechtes. Ein Händler darf dieses Recht nicht unzulässig einschränken und muss grundsätzlich auch Ware zurücknehmen, die nicht mehr originalverpackt ist. Das Widerrufsrecht gilt im übrigen auch für alle Sonderangebote und sonstige Rabattaktionen, obwohl Händler dies manchmal ausschließen.
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