- Bevor Sie in einem Online-Shop einkaufen, sollten Sie sich über Ihren Geschäftspartner genau informieren und dessen Angaben sorgfältig überprüfen. Lesen Sie die verfügbaren Informationen zum Unternehmen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauestens durch. Prüfen Sie auch, ob alle notwenigen Kontaktdaten angegeben sind.
- Wer im Internet surft, hinterlässt vielfältige und eindeutige Spuren, meist ohne sich darüber bewusst zu sein. Mit Hilfe von Cookies und verschiedensten Data-Mining-Techniken können klare Profile von Internetsurfern erstellt werden. Positive Auswirkungen dieser Technologien erleben Sie, wenn nach dem Login bei einem Webshop schon mit einem spezifischen Produktangeboten empfangen werden. Unseriöses Profiling durch Spyware hat sehr unliebsame Auswirkungen, wenn etwa geheime Daten geklaut und zu verbrecherischen Zwecken missbraucht werden.
- Trauen Sie keinen E-Mails, in denen Sie zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten aufgefordert werden. Die Absender dieser Mails täuschen Ihnen eine falsche Identität vor und versuchen auf diese Weise, Sie auf gefälschte Webseiten zu locken, um von Ihnen persönliche Informationen, Bankdaten, Zugangscodes und ähnliches zu erhalten. Im Zweifel geben Sie die Internetadresse des Anbieters am besten selbst ein, so schlagen Sie dieser Art von Betrügern immer ein Schnippchen.
- Vorsicht bei allen aktiven Inhalten wie JavaScript oder ActiveX. Stellen Sie Ihren Browser so ein, dass diese nicht automatisch ausgeführt werden, sondern dass Sie zumindest einen Warnhinweis erhalten, wenn möglich Sicherheitsprobleme vorliegen. Allerdings sind auch seriöse Onlineshops meist auf die Verwendung von JavaScript angewiesen. Die Voreinstellungen der meisten Browser berücksichtigen dies bereits und geben Ihnen ein mittleres Sicherheitsniveau vor. Nehmen Sie für Änderungen bei den Sicherheitseinstellungen unbedingt fachkundigen Rat in Anspruch.
- Wenn ein bestimmter Artikel aus dem Onlineshop beim Händler nicht vorrätig ist, haben Sie Anspruch auf die Nennung einer verbindlichen Lieferzeit. Viele Anbieter verwenden in den AGBs die Klausel, dass Lieferfristen unverbindliche Angaben sind. Laut Urteil des Bundesgerichtshof ist der genaue Hinweis auf längere Lieferzeiten aber erforderlich und muss vom Händler unmissverständlich bereitgestellt werden.
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